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Schönen Urlaub auch …..

….. ich hoffe ich darf das im nächsten Jahr an gleicher Stelle auch wieder sagen,
aber schaue bitte selbst:

„Ein Verein ist ohne Vorstand kein Verein.“

Darüber sollten sich alle Beteiligten klar sein, insbesondere Personen, die nur die Angebote eines Vereins nutzen und am Vorstand eher Kritik üben, als sich selbst einmal eine gewisse Zeit ehrenamtlich zu betätigen. Das Problem fehlender Vorstandskandidaten ist nicht nur ein Problem des Vorstandes, es ist ein Problem des gesamten Vereins!

Wird erst im Laufe einer Mitgliederversammlung ein Vorstand gesucht, endet dies oft mit einem Fiasko und selten mit einer guten Lösung.

Wird kein Vorstand gefunden ist zu prüfen, ob der Verein nach außen noch vertretungsberechtigt ist. Laut unserer Vereinssatzung sind der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden und der 1. Kassierer eingetragen, also BGB Vorstand, und davon sind zwei gemeinsam für den Verein vertretungsberechtigt. Somit müssen mindestens zwei dieser Positionen besetzt sein, damit der Verein nach außen vertreten werden kann.

Ist dies nicht der Fall und scheitern weitere Versuche einer Ergänzungswahl, muss vom zuständigen Amtsgericht befristet ein Notvorstand eingesetzt werden.

Erstens kostet der Notvorstand Geld, muss also für seine Tätigkeit vom Verein bezahlt werden. Zweitens kann eine solche Regelung nicht auf Dauer gelten. Sofern der Verein einen vertretungsberechtigten Vorstand findet, erlischt die Tätigkeit des Notvorstandes. Wenn nicht, muss die Liquidation des Vereins eingeleitet werden und es gilt der Eingangssatz:

„Ein Verein ist ohne Vorstand kein Verein.“

Hinweis:
Text auszugsweise aus einer Schrift des LSB Hessen abgeleitet, vom Beitragsersteller angepasst auf die Situation im TuS Eichholz-Remmighausen.

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